Titel: Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Verstoßes gegen die Vorgaben der sog. „Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB V“?
Autor:
Philipp A. Lämpe
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 28.06.2023
Aktenzeichen: 5 AZR 335/22
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
24082817
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 1/2024
Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Verstoßes gegen die Vorgaben der sog. „Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB V“?
– BAG, Urteil vom 28.06.2023 – 5 AZR 335/22 –
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und dabei insbesondere über den Beweiswert eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Der Kläger war von Januar bis September 2020 bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund fristgemäßer Kündigung der Beklagten, welche dem Kläger am 02.09.2020 zuging, zum Ende jenen Monats. Der Arbeitnehmer arbeitete sodann noch bis zum Freitag, den 04.09.2020 weiter. Für den Zeitraum ab Montag, den…