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Titel: Bundesarbeitsgericht urteilt zur Kündigung eines Triebfahrzeugführers: Arbeitgeberpflicht zur Verhältnismäßigkeit
Autor: RAin Liv-Loreen Perkhoff
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 20.06.2024
Aktenzeichen: 2 AZR 134/23
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer: 25086230 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 1/2025, Seite 26

Bundesarbeitsgericht urteilt zur Kündigung eines Triebfahrzeugführers: Arbeitgeberpflicht zur Verhältnismäßigkeit

Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift "Versorgungs Wirtschaft" Versorgungswirtschaft, Heft 1/2025, Seite 26 bereits veröffentlicht und ist für registrierte Nutzer ab 10.01.2025 online verfügbar.
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