Titel: Umsatzsteuerliche Behandlung der unter nehmensfremden (privaten) Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie der Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer
Behörde / Gericht:
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Datum: 31.01.2023
Aktenzeichen: S 7109 – 00000 – 2018/001
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
23082100
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 9/2023, Seite 267
Umsatzsteuerliche Behandlung der unter nehmensfremden (privaten) Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie der Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer
– FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Verfügung vom 31.01.2023 – S 7109 – 00000 – 2018/001 –
Im Zusammenhang mit dem BMF-Schreiben vom 07.02.2022 ist eine Reihe von weiteren Zweifelfragen aufgetreten. Ich bitte hierzu folgende Auffassungen zu vertreten:
a) Anwendung der 1 %-Regelung bei Gehaltsumwandlungen
Überlässt der Unternehmer (Arbeitgeber) seinem Personal (Arbeitnehmer) ein (Elektro-)Fahrrad auch zur privaten Nutzung, kann nach Abschnitt II. des BMF-Schreibens vom 07.02.2022 aus Vereinfachungsgründen die Bemessungsgrundlage nach der sog. 1 %-Regelung für Fahrräder…