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Titel: BAG: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung
Autor: RAin Liv-Loreen Perkhoff
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 18.01.2023
Aktenzeichen: 5 AZR 108/22
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 23082070 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 8/2023, Seite 243

BAG: Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung

– BAG, Urteil vom 18.01.2023 – 5 AZR 108/22 –

Die Parteien stritten unter dem Gesichtspunkt der Benachteiligung wegen Teilzeitbeschäftigung über eine höhere Stundenvergütung. Die Beklagte erbringt Rettungsdienste und beschäftigt neben »hauptamtlichen« Rettungsassistenten in Voll- und Teilzeit auch »nebenamtliche« Rettungsassistenten im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Den hauptamtlichen Rettungsassistenten zahlt die Beklagte eine Stundenvergütung in Höhe von EUR 17,00 brutto, den nebenamtlichen nur in Höhe von EUR 12,00 brutto. Die nebenamtlichen…

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