Titel: Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung und Verletzung der Hinweisobliegenheit des Arbeitgebers
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 20.12.2022
Aktenzeichen: 9 AZR 245/19
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
23078071
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2023, Seite 185
Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung und Verletzung der Hinweisobliegenheit des Arbeitgebers
– BAG, Urteil vom 20.12.2022 – 9 AZR 245/19 –
Gegenstand des Rechtsstreits ist der Fortbestand von Resturlaubsansprüchen des Klägers aus dem Jahr 2014. Der Kläger war in der Zeit vom 01.12.2014 bis jedenfalls August 2019 vorübergehend voll erwerbsgemindert. In dieser Zeit hat der Kläger seine Arbeitsleistung nicht erbracht und seinen Urlaub nicht nehmen können. Hinsichtlich seines Resturlaubsanspruchs aus 2014 in Höhe von 24 Arbeitstagen vertritt der Kläger die Auffassung, dass der Urlaub trotz seiner Langzeiterkrankung nicht verfallen sei, da die Beklagte ihren…