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Titel: Nutzbarkeit einer Zweitwohnung zu Wohnzwecken
Behörde / Gericht: VG München
Datum: 25.05.2022
Aktenzeichen: M 10 S 21.2160
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 23078044 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2023, Seite 150

Nutzbarkeit einer Zweitwohnung zu Wohnzwecken

– VG München, Beschluss vom 25.05.2022 – M 10 S 21.2160 –

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die objektive Nutzbarkeit einer Zweitwohnung ist nicht vom Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände im Gebäude abhängig. Solange eine Schlaf- und Aufent­haltsmöglichkeit gegeben ist, schließt sogar das völlige Fehlen einer Kochmöglichkeit den Wohnungscharakter nicht aus.
  2. Die Bewohnbarkeit als eine der Voraussetzungen der Zweitwohnungssteuerpflicht entfällt erst dann, wenn das Bewohnen der Räumlichkeiten objektiv unzumutbar ist.
  3. Die Kapitalanlageabsicht kann durch…
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