Titel: Nutzbarkeit einer Zweitwohnung zu Wohnzwecken
Behörde / Gericht:
VG München
Datum: 25.05.2022
Aktenzeichen: M 10 S 21.2160
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
23078044
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2023, Seite 150
Nutzbarkeit einer Zweitwohnung zu Wohnzwecken
– VG München, Beschluss vom 25.05.2022 – M 10 S 21.2160 –
Leitsätze der Redaktion:
- Die objektive Nutzbarkeit einer Zweitwohnung ist nicht vom Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände im Gebäude abhängig. Solange eine Schlaf- und Aufenthaltsmöglichkeit gegeben ist, schließt sogar das völlige Fehlen einer Kochmöglichkeit den Wohnungscharakter nicht aus.
- Die Bewohnbarkeit als eine der Voraussetzungen der Zweitwohnungssteuerpflicht entfällt erst dann, wenn das Bewohnen der Räumlichkeiten objektiv unzumutbar ist.
- Die Kapitalanlageabsicht kann durch…