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Titel: Krankheitsbedingte Kündigung nach Zustimmung des Integrationsamts und unterbliebenem betrieblichem Eingliederungsmanagement (bEM)
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 15.12.2022
Aktenzeichen: 2 AZR 162/22
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 23078046 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2023, Seite 154

Krankheitsbedingte Kündigung nach Zustimmung des Integrationsamts und unterbliebenem betrieblichem Eingliederungsmanagement (bEM)

– BAG, Urteil vom 15.12.2022 – 2 AZR 162/22 –

Die Parteien stritten über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen, auf krankheitsbedingte Gründe gestützten Kündigung. Die gekündigte Klägerin war beim beklagten Arbeitgeber seit dem Jahre 1999 beschäftigt und einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Seit Ende des Jahres 2014 war sie ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt. Im Mai 2019 fand auf Initiative der Arbeitnehmerin ein Präventionsgespräch statt, an dem auch Mitarbeiter des Integrationsamts teilnahmen. Am selben Tag lud der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin…

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