Titel: Diskriminierung älterer schwerbehinderter Arbeitnehmer aufgrund Deckelung einer Sozialplanabfindung
Autor:
Cora Kosch
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 11.10.2022
Aktenzeichen: 1 AZR 129/21
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
23075417
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2023, Seite 127
Diskriminierung älterer schwerbehinderter Arbeitnehmer aufgrund Deckelung einer Sozialplanabfindung
– BAG, Urteil vom 11.10.2022 – 1 AZR 129/21 –
Die Parteien stritten über einen zusätzlichen Abfindungsbetrag für Schwerbehinderte. Ein langjähriger schwerbehinderter Arbeitnehmer (Behinderungsgrad von 80) verklagte seine Arbeitgeberin u.a. auf Zahlung eines Abfindungsbetrags i.H.v. 2.000€. Die Beklagte und der Betriebsrat hatten im Juni 2019 einen Sozialplan zur Werkschließung geschlossen. Dieser sieht u.a. für alle Arbeitnehmer, die betriebsbedingt gekündigt werden, eine Abfindung vor, die sich nach der Formel »Betriebszugehörigkeit x Bruttomonatseinkommen x Faktor«…