Titel: Massenentlassungsanzeige – Keine Unwirksamkeit wegen fehlender Soll-Angaben
Autor:
Katharina König
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 19.05.2022
Aktenzeichen: 2 AZR 467/21
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
23072421
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2023, Seite 94
Massenentlassungsanzeige – Keine Unwirksamkeit wegen fehlender Soll-Angaben
– BAG, Urteil vom 19.05.2022 – 2 AZR 467/21 –
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Die Beklagte beschäftigte in ihrem Betrieb regelmäßig mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern. Im Zeitraum vom 18.06.2019 bis zum 18.07.2019 kündigte sie insgesamt 17 Arbeitnehmer, darunter auch die Klägerin. Diese hat mit ihrer Klage u.a. geltend gemacht, dass ihre am 18.06.2019 zugegangene Kündigung nach § 134 BGB nichtig sei. Grund dafür sei, dass die Beklagte – als solches unstreitig – nicht zuvor gegenüber der Agentur für Arbeit die Angaben…