Titel: Umsatzsteuerliche Behandlung von Gebühren als durchlaufender Posten oder Leistungsentgelt; zum BFH-Urteil vom 03.07.2014 – V R 1/14
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 11.01.2023
Aktenzeichen: III C 2 – S 7200/19/10004 :005
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
23072094
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2023, Seite 58
Umsatzsteuerliche Behandlung von Gebühren als durchlaufender Posten oder Leistungsentgelt; zum BFH-Urteil vom 03.07.2014 – V R 1/14
– BMF, Schreiben vom 11.01.2023 – III C 2 – S 7200/19/10004 :005 –
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I. Einleitung
1 Der BFH hat in seinem Urteil vom 03.07.2014 – V R 1/14, entschieden, dass Gebühren durchlaufende Posten sind, auch wenn sie gesamtschuldnerisch vom Unternehmer und Leistungsempfänger geschuldet werden.
2 Dies steht im Widerspruch zu Abschnitt 10.4 Abs. 4 Satz 1 UStAE. Demnach würde die Annahme eines durchlaufenden Postens ausscheiden, wenn der Unternehmer die Beträge gesamtschuldnerisch mit dem Empfänger seiner…