Titel: Mögliche Eigenbelegung nach Absprache mit dem Vermittler
Behörde / Gericht:
VG Schleswig-Holstein
Datum: 01.02.2022
Aktenzeichen: 4 B 10006/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
23072096
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2023, Seite 60
Mögliche Eigenbelegung nach Absprache mit dem Vermittler
– VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.02.2022 – 4 B 10006/21 –
Leitsatz des Gerichts:
Ein Vermittlungsvertrag enthält keinen uneingeschränkten Eigennutzungsausschluss, wenn eine Eigenbelegung nach Absprache mit dem Vermittler möglich ist.
1. Der Antragsteller wendet sich gegen die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2017 und 2018. Am 31.10.2011 schloss der Antragsteller mit der ... einen Vermittlungsvertrag über die Wohnung in ... . In dem Vermittlungsvertrag heißt es unter Nr. 6: »Eigennutzung und Eigenvermietung sind während der Vertragsdauer…