Titel: Darlegungslast im Kontext der Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
Autor:
Bernd Kinzinger
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 20.07.2023
Aktenzeichen: 8 AZR 136/22
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
23082233
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 11/2023, Seite 338
Darlegungslast im Kontext der Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
– BAG, Urteil vom 20.07.2023 – 8 AZR 136/22 –
Die Parteien stritten über Entschädigungsansprüche nach §15 II Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen einer Benachteiligung aufgrund der Schwerbehinderung. Der Kläger bewarb sich auf eine von der Beklagten ausgeschriebene Stelle. Im Bewerbungsschreiben wies er auf seine Schwerbehinderung hin. Nachdem die Beklagte dem Kläger via E-Mail eine Absage erteilt hatte, machte dieser einen Entschädigungsanspruch nach § 15 II AGG geltend. Die Beklagte wies den Anspruch ab. Mit seiner Klage verfolgte der Kläger seinen…