Titel: Technisch getrennte Abwasseranlagen als satzungsrechtliche Einrichtungseinheit
Behörde / Gericht:
VG Würzburg
Datum: 22.03.2023
Aktenzeichen: W 2 K 21.213
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083551
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 06/2023, Seite 167
Technisch getrennte Abwasseranlagen als satzungsrechtliche Einrichtungseinheit
– VG Würzburg, Urteil vom 22.03.2023 – W 2 K 21.213 –
Leitsätze der Redaktion:
Werden technisch getrennte Abwasseranlagen nach der Entwässerungssatzung als Einrichtungseinheit gemäß Art. 21 Abs. 2 BayGO betrieben, hat dies zur Folge, dass bei Verbesserungsmaßnahmen, auch wenn sie sich nur in einem Teilbereich der Einrichtung auf deren Leistungsfähigkeit positiv auswirken, der Aufwand auf das gesamte Einrichtungsgebiet zu verteilen und der Beitrag im gesamten Einrichtungsgebiet zu erheben ist. Das Fehlen einer vorteilsgerechten Beitragsabstufung für Grundstücke, die…