Titel: Schätzung des Wasserverbrauchs nach Ablauf der Eichfrist des Zählers
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 15.06.2023
Aktenzeichen: 20 B 21.2421
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083550
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 06/2023, Seite 164
Schätzung des Wasserverbrauchs nach Ablauf der Eichfrist des Zählers
– VGH Bayern, Urteil vom 15.06 2023 – 20 B 21.2421 –
Leitsätze des Gerichts:
- Verwendet der Wasserversorger in seinem Versorgungsgebiet Wasserzähler, die dem gesetzlichen Verwendungsverbot wegen Ablaufs der Eichfrist widersprechen, so gilt ein durch sie ermittelter Wasserbrauch nicht als festgehalten, sondern muss nach den Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Doppelbuchst. aa KAG i.V.m. § 162 Abs. 1 AO geschätzt werden.
- Das Verwaltungsgericht kann eine erforderliche Schätzung nicht selbst vornehmen. Diese erfolgt durch die zuständige Behörde. Im Unterschied zu § 96 Abs. 1…