Titel: Korrektur eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 07.09.2023
Aktenzeichen: 7 K 677/22 F
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083548
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 06/2023, Seite 158
Korrektur eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO
– FG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2023 – 7 K 677/22 F –
Leitsatz des Gerichts:
In Fällen, in denen die offenbare Unrichtigkeit auf der versehentlichen Nichtangabe eines Werts in der Steuererklärung beruht, ist § 129 Satz 1 AO bereits dann anwendbar, wenn für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich erkennbar ist, dass die Nichtangabe fehlerhaft ist. Entsprechendes muss gelten, wenn die Angabe einer Endsumme mit 0 € erfolgt und dies erkennbar unrichtig ist.
Zusammengefasster Sachverhalt:
Die Beteiligten streiten über das Vorliegen einer offenbaren…