Titel: Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks bei dauerhafter, rechtlich gesicherter Zufahrt
Behörde / Gericht:
VGH Baden-Württemberg
Datum: 23.02.2023
Aktenzeichen: 2 S 2691/22
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083542
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2023, Seite 137
Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks bei dauerhafter, rechtlich gesicherter Zufahrt
– VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2023 – 2 S 2691/22 –
Leitsätze des Gerichts:
- Ein durch ein baulich genutztes oder nutzbares Anliegergrundstück von der abzurechnenden Anbaustraße getrenntes Hinterliegergrundstück wird grundsätzlich nicht durch diese Erschließungsanlage i.S.d. § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG erschlossen. Etwas anderes gilt jedoch ausnahmsweise dann, wenn die Eigentümer der übrigen erschlossenen Grundstücke nach den im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten bestehenden tatsächlichen Verhältnisse schutzwürdig erwarten können, dass…