Titel: Zum Ausgleichszeitraum etwaiger Überdeckungen bei der Erhebung von Benutzungsgebühren
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 23.05.2023
Aktenzeichen: 5 A 2958/19.Z
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083535
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 04/2023, Seite 114
Zum Ausgleichszeitraum etwaiger Überdeckungen bei der Erhebung von Benutzungsgebühren
– VGH Hessen, Beschluss vom 23.05.2023 – 5 A 2958/19.Z –
Leitsätze des Gerichts:
- Bei der Entscheidung der Gemeinde oder des Landkreises, wann entstandene Überdeckungen bei der Erhebung von Benutzungsgebühren gemäß § 10 HessKAG ausgeglichen werden, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung.
- Das Einbeziehen demnächst anstehender Gesetzesänderungen in diese Ermessensentscheidung ist nicht ermessensfehlerhaft.
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