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Titel: Zum Ausgleichszeitraum etwaiger Überdeckungen bei der Erhebung von Benutzungsgebühren
Behörde / Gericht: VGH Hessen
Datum: 23.05.2023
Aktenzeichen: 5 A 2958/19.Z
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23083535 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 04/2023, Seite 114

Zum Ausgleichszeitraum etwaiger Überdeckungen bei der Erhebung von Benutzungsgebühren

– VGH Hessen, Beschluss vom 23.05.2023 – 5 A 2958/19.Z –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Bei der Entscheidung der Gemeinde oder des Landkreises, wann entstandene Überdeckungen bei der Erhebung von Benutzungsgebühren gemäß § 10 HessKAG ausgeglichen werden, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung.
  2. Das Einbeziehen demnächst anstehender Gesetzesänderungen in diese Ermessensentscheidung ist nicht ermessensfehlerhaft.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Darmstadt vom 25.10.2019 (4 K 1953/15.DA) ist gemäß § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO…

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