Titel: Vermietung und Verpachtung eines Gebäudes einschließlich Betriebsvorrichtungen
Behörde / Gericht:
EuGH in Luxemburg
Datum: 04.05.2023
Aktenzeichen: C-516/21 und V R 7/23 (V R 22/20)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083533
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 04/2023, Seite 108
Vermietung und Verpachtung eines Gebäudes einschließlich Betriebsvorrichtungen
– EuGH, Urteil vom 04.05.2023 – C-516/21 –
BFH, Beschluss vom 17.08.2023 – V R 7/23 (V R 22/20) –
Leitsatz der Redaktion:
Bei der Vermietung und Verpachtung eines Gebäudes einschließlich Betriebsvorrichtungen ist vorrangig von einer einheitlichen Leistung auszugehen, ehe es aufgrund § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG zu einer Aufteilung zwischen einer umsatzsteuerfreien Vermietung und einer umsatzsteuerpflichtigen Überlassung von Betriebsvorrichtungen kommt.
EuGH, Urteil vom 04.05.2023
Y vermietete in den Jahren 2010 bis 2014 im Rahmen eines Pachtvertrags ein Stallgebäude zur…