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Titel: Vermietung und Verpachtung eines Gebäudes einschließlich Betriebsvorrichtungen
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 04.05.2023
Aktenzeichen: C-516/21 und V R 7/23 (V R 22/20)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23083533 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 04/2023, Seite 108

Vermietung und Verpachtung eines Gebäudes einschließlich Betriebsvorrichtungen

– EuGH, Urteil vom 04.05.2023 – C-516/21 –

BFH, Beschluss vom 17.08.2023 – V R 7/23 (V R 22/20) –

Leitsatz der Redaktion:

Bei der Vermietung und Verpachtung eines Gebäudes einschließlich Betriebsvorrichtungen ist vorrangig von einer einheitlichen Leistung auszugehen, ehe es aufgrund § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG zu einer Aufteilung zwischen einer umsatzsteuerfreien Vermietung und einer umsatzsteuerpflichtigen Überlassung von Betriebsvorrichtungen kommt.

EuGH, Urteil vom 04.05.2023

Y vermietete in den Jahren 2010 bis 2014 im Rahmen eines Pachtvertrags ein Stallgebäude zur…

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