Titel: Rückwirkendes Inkrafttreten einer Satzung nur bei Ersatz einer nichtigen Satzung
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 23.02.2023
Aktenzeichen: 20 B 21.1676
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083528
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 3/2023, Seite 91
Rückwirkendes Inkrafttreten einer Satzung nur bei Ersatz einer nichtigen Satzung
– VGH Bayern, Urteil vom 23.02.2023 – 20 B 21.1676 –
Leitsätze des Gerichts:
- Bei dem rückwirkenden Erlass einer Abwassergebührensatzung ist grundsätzlich eine Kalkulation der Benutzungsgebühren erforderlich, die sich entsprechend Art. 8 Abs. 6 KAG an den tatsächlichen Kosten der vergangenen Kalkulationsperioden orientiert. Fehlt eine entsprechende Kalkulation, führt dies zur Unwirksamkeit der Rückwirkungsanordnung.
- Eine Altfallregelung, nach der bestandskräftige Gebührenveranlagungen als abgeschlossen behandelt werden, erfordert eine Ermessensentscheidung des…