Titel: Rechtfertigung der Verbrauchsmenge durch nicht belegten Wasserrohrbruch
Behörde / Gericht:
VG Schleswig-Holstein
Datum: 24.11.2022
Aktenzeichen: 4 B 23/22
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083523
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 02/2023, Seite 70
Rechtfertigung der Verbrauchsmenge durch nicht belegten Wasserrohrbruch
– VG Schleswig, Beschluss vom 24.11.2022 – 4 B 23/22 –
Leitsatz des Gerichts:
Ein abgelesener Zählerstand kann nicht rechtlich erheblich in Zweifel gezogen werden durch die bloße Behauptung eines Wasserrohrbruchs, ohne diesen für die betreffende Wohnung nachzuweisen.
Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO ist zulässig, nachdem der Antragsgegner den Antrag auf „Aussetzung der Zwangsvollstreckung“ abgelehnt hat.
Der Antrag bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. Der Antrag auf Anordnung der…