Titel: Keine Wasserdurchlässigkeit bei engfugig verlegtem (Verbundstein-)Pflaster
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (in Saarlouis)
Datum: 31.01.2023
Aktenzeichen: 1 A 261/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083522
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 02/2023, Seite 69
Keine Wasserdurchlässigkeit bei engfugig verlegtem (Verbundstein-)Pflaster
– OVG Saarland, Beschluss vom 31.01.2023 – 1 A 261/21 –
Leitsätze des Gerichts:
Ein durchgehendes, engfugig verlegtes (Verbundstein-)Pflaster mit Gefälle zum öffentlichen Verkehrsraum kann als Wasser undurchlässige, befestigte Fläche anzusehen sein. Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht im Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der für das klägerische Grundstück zu entrichtenden…