Titel: Heranziehung des Grundstücksbesitzers anstelle des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers
Behörde / Gericht:
OVG Sachsen
Datum: 23.11.2022
Aktenzeichen: 5 A 249/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23083521
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 02/2023, Seite 67
Heranziehung des Grundstücksbesitzers anstelle des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers
– OVG Sachsen, Urteil vom 23.11.2022 – 5 A 249/18 –
Leitsätze des Gerichts:
- Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Satzungsgeber, wenn er die Gebührenschuldnerstellung des Eigentümers regelt, mit dem Eigentümer den Eigentümer im zivilrechtlichen Sinn meint.
- Entsprechendes gilt, soweit der Satzungsgeber die Gebührenschuldnerstellung des Besitzers regelt.
- Wird ein Vermieter aufgrund eines Treuhandvertrags als Treuhänder tätig, ändert dies nichts an seiner (zivilrechtlichen) Stellung als mittelbarer Besitzer. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise entsprechend…