Titel: Kalkulation der Gebührensätze mit den tatsächlichen Betriebsergebnissen bei rückwirkender Änderung der Gebührensatzung
Behörde / Gericht:
VGH Baden-Württemberg
Datum: 12.10.2023
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24082823
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 2/2024, Seite 45
Kalkulation der Gebührensätze mit den tatsächlichen Betriebsergebnissen bei rückwirkender Änderung der Gebührensatzung
– VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.2023 – 2 S 710/23 –
Leitsatz des Gerichts:
Wird eine unwirksame Gebührensatzung – hier eine Abwassergebührensatzung – rückwirkend durch eine neue Satzung ersetzt, sind die Gebührensätze nicht im Wege einer Prognose, sondern auf Grundlage der tatsächlichen Betriebsergebnisse (Ist-Werte) zu kalkulieren, wenn diese im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses feststehen oder ermittelt werden können (Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung). Dies gilt nicht nur dann, wenn die ursprüngliche Satzung aus materiell-rechtlichen…