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Titel: Keine Verpflichtung einer Kommune zum Weiterbetrieb einer öffentlichen Einrichtung
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 24.04.2024
Aktenzeichen: BVerwG 8 CN 1.23
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24086175 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 12/2024, Seite 309

Keine Verpflichtung einer Kommune zum Weiterbetrieb einer öffentlichen Einrichtung

– BVerwG, Urteil vom 24.04.2024 – BVerwG 8 CN 1.23 –

Leitsatz des Gerichts:

Aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ergibt sich für die Gemeinden keine Pflicht, bestimmte Aufgaben der freiwilligen Selbstverwaltung zu übernehmen oder fortzuführen.

Zusammengefasster Sachverhalt:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Satzungsänderung zur Auflösung eines von der Antragsgegnerin betriebenen Großmarkts.

Rechtsgrundlage für dessen Betrieb ist § 1 der Satzung für den Großmarkt der Landeshauptstadt Düsseldorf vom…

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