Titel: Keine Verpflichtung einer Kommune zum Weiterbetrieb einer öffentlichen Einrichtung
Behörde / Gericht:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 24.04.2024
Aktenzeichen: BVerwG 8 CN 1.23
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086175
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 12/2024, Seite 309
Keine Verpflichtung einer Kommune zum Weiterbetrieb einer öffentlichen Einrichtung
– BVerwG, Urteil vom 24.04.2024 – BVerwG 8 CN 1.23 –
Leitsatz des Gerichts:
Aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ergibt sich für die Gemeinden keine Pflicht, bestimmte Aufgaben der freiwilligen Selbstverwaltung zu übernehmen oder fortzuführen.
Zusammengefasster Sachverhalt:
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Satzungsänderung zur Auflösung eines von der Antragsgegnerin betriebenen Großmarkts.
Rechtsgrundlage für dessen Betrieb ist § 1 der Satzung für den Großmarkt der Landeshauptstadt Düsseldorf vom…