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Titel: Zwang zur Einheitlichkeit der Zerlegungsentscheidung
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 15.05.2024
Aktenzeichen: IV R 23/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24086111 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 10/2024, Seite 249

Zwang zur Einheitlichkeit der Zerlegungsentscheidung

– BFH, Urteil vom 15.05.2024 – IV R 23/21 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Aufhebung des im Zerlegungsbescheid enthaltenen Nachprüfungsvorbehalts ist allen Beteiligten bekanntzugeben.
  2. Die im Zerlegungsbescheid getroffene Entscheidung muss allen Beteiligten inhaltsgleich, aber nicht zeitgleich bekanntgegeben werden.

Zusammengefasster Tatbestand:

(wie zuvor)

Aus den Gründen:

II. Die Revision der Klägerin ist zulässig.

1. Nach § 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO muss die Revisionsbegründung die Erklärung enthalten, inwieweit das Urteil angefochten und dessen Aufhebung beantragt wird…

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