Titel: Zwang zur Einheitlichkeit der Zerlegungsentscheidung
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 15.05.2024
Aktenzeichen: IV R 23/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086111
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 10/2024, Seite 249
Zwang zur Einheitlichkeit der Zerlegungsentscheidung
– BFH, Urteil vom 15.05.2024 – IV R 23/21 –
Leitsätze des Gerichts:
- Die Aufhebung des im Zerlegungsbescheid enthaltenen Nachprüfungsvorbehalts ist allen Beteiligten bekanntzugeben.
- Die im Zerlegungsbescheid getroffene Entscheidung muss allen Beteiligten inhaltsgleich, aber nicht zeitgleich bekanntgegeben werden.
Zusammengefasster Tatbestand:
(wie zuvor)
Aus den Gründen:
II. Die Revision der Klägerin ist zulässig.
1. Nach § 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO muss die Revisionsbegründung die Erklärung enthalten, inwieweit das Urteil angefochten und dessen Aufhebung beantragt wird…