Titel: Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einer einzel- und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte – zur Bindungswirkung einer Einigung i.S.d. §33 Abs. 2 GewStG
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 15.05.2024
Aktenzeichen: IV R 21/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086109
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 10/2024, Seite 243
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einer einzel- und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte – zur Bindungswirkung einer Einigung i.S.d. §33 Abs. 2 GewStG
– BFH, Urteil vom 15.05.2024 – IV R 21/21 –
Leitsätze des Gerichts:
- Ist der Gewerbesteuermessbetrag zwischen einer einzelgemeindlichen Betriebsstätte und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte (Rohrleitungsnetz) nach dem Regelmaßstab der Arbeitslöhne nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zu zerlegen, steht der mehrgemeindlichen Betriebsstätte ohne dort beschäftigte Arbeitnehmer kein Zerlegungsanteil zu.
- Eine Einigung i.S.d. § 33 Abs. 2 GewStG kann nur dann Bindungswirkung entfalten, wenn an dieser Vereinbarung der Steuerpflichtige und alle…