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Titel: Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einer einzel- und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte – zur Bindungswirkung einer Einigung i.S.d. §33 Abs. 2 GewStG
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 15.05.2024
Aktenzeichen: IV R 21/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24086109 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 10/2024, Seite 243

Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einer einzel- und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte – zur Bindungswirkung einer Einigung i.S.d. §33 Abs. 2 GewStG

– BFH, Urteil vom 15.05.2024 – IV R 21/21 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ist der Gewerbesteuermessbetrag zwischen einer einzelgemeindlichen Betriebsstätte und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte (Rohrleitungsnetz) nach dem Regelmaßstab der Arbeitslöhne nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zu zerlegen, steht der mehrgemeindlichen Betriebsstätte ohne dort beschäftigte Arbeitnehmer kein Zerlegungsanteil zu.
  2. Eine Einigung i.S.d. § 33 Abs. 2 GewStG kann nur dann Bindungswirkung entfalten, wenn an dieser Vereinbarung der Steuerpflichtige und alle…
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