Titel: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Kostenbeiträge nach §54 Abs.2 Satz 3 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Behörde / Gericht:
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Datum: 14.05.2024
Aktenzeichen: S 7100-00000-2024/003
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086108
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 10/2024, Seite 242
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Kostenbeiträge nach §54 Abs.2 Satz 3 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern
– FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Verfügung vom 14.05.2024 – S 7100-00000-2024/003 –
Grundsätzlich erhalten Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft unentgeltlich, i.d.R. leihweise, Bücher und Druckschriften, die überwiegend im Unterricht und bei der häuslichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verwendet werden, Gegenstände, die ausschließlich im Unterricht eingesetzt werden und in der Schule verbleiben, sowie zur Unfallverhütung vorgeschriebene Schutzkleidung (§ 54 Abs. 2 Satz 1 SchulG M-V). Diese Sachkosten sind von den Schulträgern aufzubringen (§ 110…