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Titel: Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 08.05.2024
Aktenzeichen: VIII R 9/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24086112 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 10/2024, Seite 251

Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

– BFH, Urteil vom 08.05.2024 – VIII R 9/21 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Tritt der Steuerpflichtige aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen für eine jPöR als deren Vertreter im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft auf, ist er im Auftrag der jPöR tätig.
  2. Die Steuerbefreiung der Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer jPöR hat keine weiteren Voraussetzungen; sie muss insbesondere nicht gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern.

Zusammengefasster Sachverhalt:

Streitig ist die Steuerfreiheit einer Zahlung für die ehrenamtliche Tätigkeit als…

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