Titel: Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH
Autor:
Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter,
Dipl.-Finanzwirt (FH) Raphael Schuster
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 08.05.2024
Aktenzeichen: VIII R 9/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086112
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 10/2024, Seite 251
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH
– BFH, Urteil vom 08.05.2024 – VIII R 9/21 –
Leitsätze des Gerichts:
- Tritt der Steuerpflichtige aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen für eine jPöR als deren Vertreter im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft auf, ist er im Auftrag der jPöR tätig.
- Die Steuerbefreiung der Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer jPöR hat keine weiteren Voraussetzungen; sie muss insbesondere nicht gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern.
Zusammengefasster Sachverhalt:
Streitig ist die Steuerfreiheit einer Zahlung für die ehrenamtliche Tätigkeit als…