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Titel: Überlassung der Stellplätze als umsatzsteuerbefreite Vermietungsleistung nach §4 Nr.12 Satz 1 Buchst.a UStG
Behörde / Gericht: Finanzgericht München
Datum: 30.01.2024
Aktenzeichen: 5K1078/23
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24086087 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 09/2024, Seite 221

Überlassung der Stellplätze als umsatzsteuerbefreite Vermietungsleistung nach §4 Nr.12 Satz 1 Buchst.a UStG

– FG München, Urteil vom 30.01.2024 – 5 K 1078/23 –

Leitsätze der Redaktion:

Die Überlassung von Stellplätzen an Fahrzeugverkäufer im Rahmen von Automärkten stellt eine Vermietungsleistung dar, die unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG fällt, sofern erbrachte weitere Leistungen des Grundstückseigentümers nicht leistungsbestimmend sind.

Die Leistungen sind aber gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG von der Befreiung ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift ist u. a. nicht befreit die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen.…

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