Titel: Rechtzeitige Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags bei Forderungsausfall sowie unberechtigter Steuerausweis bei falsch adressierten Leistungsempfänger
Behörde / Gericht:
Finanzgericht München
Datum: 27.07.2023
Aktenzeichen: 14 K 2411/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24083610
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 07/2024, Seite 164
Rechtzeitige Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags bei Forderungsausfall sowie unberechtigter Steuerausweis bei falsch adressierten Leistungsempfänger
– FG München, Urteil vom 27.07.2023 – 14 K 2411/21 –
Leitsätze der Redaktion:
- Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist ein Entgelt uneinbringlich wenn und ggf. soweit der Leistungsempfänger das Bestehen einer Forderung substantiiert bestreitet bzw. eine erstellte Rechnung beanstandet und damit erklärt, dass er die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) nicht bezahlen werde. Es besteht eine Verpflichtung zur Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags im Zeitpunkt der Uneinbringlichkeit.
- Leistungsempfänger ist grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrundeliegenden…