Titel: Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand– §2b UStG; Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 12.06.2024
Aktenzeichen: III C 2– S 7300/22/10001 :001
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086046
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 08/2024, Seite 167
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand– §2b UStG; Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
– BMF, Schreiben vom 12.06.2024 – III C 2 – S 7300/22/10001 :001 –
I. Allgemeines
[1] Durch Artikel 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 vom 02.11.2015 (BGBl. I S. 1834) wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. § 2 Abs. 3 UStG wurde aufgehoben und § 2b neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Die Änderungen traten am 01.01.2017 in Kraft. Die Neuregelung wird von einer Übergangsregelung in § 27 Abs. 22 UStG begleitet, auf deren Grundlage eine jPöR dem Finanzamt gegenüber erklären konnte, das…