Titel: Antragsbefugnis für Härtefallregelung zum Straßenausbaubeitrag
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 28.02.2024
Aktenzeichen: 6ZB23.260
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086050
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 08/2024, Seite 180
Antragsbefugnis für Härtefallregelung zum Straßenausbaubeitrag
– VGH Bayern, Beschluss vom 28.02.2024 – 6 ZB 23.260 –
Leitsatz der Redaktion:
Der klare Wortlaut des Art. 19a Abs. 7 Satz 4 Nr. 2 BayKAG steht einer erweiternden Auslegung entgegen, dass der Härteausgleich auch Antragstellern offenstehen soll, die das Eigentum zwischen Beitragsfestsetzung und Antragstellung, insbesondere – wie hier – noch vor Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und Inkrafttreten der Härtefallregelung unentgeltlich auf einen (nahen) Angehörigen übertragen haben.
Aus den Gründen:
Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil vom 21.12.2022…