Titel: Zur gebührenmindernden Berücksichtigung einer Wasserkonzessionsabgabe
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 30.11.2023
Aktenzeichen: 5A1290/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24083588
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 06/2024, Seite 146
Zur gebührenmindernden Berücksichtigung einer Wasserkonzessionsabgabe
– VGH Hessen, Urteil vom 30.11.2023 – 5 A 1290/21 –
Leitsätze des Gerichts:
Bei der Gebührenkalkulation ist eine gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise hinsichtlich der bei einer Gemeinde als Trägerin der Wasserversorgungseinrichtung und Gebührengläubigerin in Zusammenhang mit der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung anfallenden Ein- und Ausgaben geboten.
Die von einem Fremdleistungsunternehmen zur Abgeltung der Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrswege durch dessen Wasserversorgungsanlagen gezahlte Konzessionsabgabe steht in unmittelbarem Zusammenhang mit…