Titel: Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 18.10.2023
Aktenzeichen: XI R 21/23 (XI R 30/19)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24083584
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 06/2024, Seite 137
Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen
– BFH, Urteil vom 18.10.2023 – XI R 21/23 (XI R 30/19) –
Leitsatz des Gerichts:
Die Bereitstellung von Kureinrichtungen durch eine Gemeinde stellt keine Leistung gegen Entgelt i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dar, wenn die Gemeinde von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten, aufgrund einer kommunalen Satzung eine Kurtaxe in Höhe eines bestimmten Betrags pro Aufenthaltstag erhebt, wobei die Verpflichtung zur Entrichtung dieser Taxe…