Titel: Beitragspflicht für Geschossflächenmehrungen auch bei unterbliebener Anzeige der Nutzungsaufnahme
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 30.11.2023
Aktenzeichen: 20 B 22.2100
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24083603
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 06/2024, Seite 150
Beitragspflicht für Geschossflächenmehrungen auch bei unterbliebener Anzeige der Nutzungsaufnahme
– VGH Bayern, Urteil vom 30.11.2023 – 20 B 22.2100 –
Leitsätze des Gerichts:
- Stellt die Beitragssatzung für das Entstehen der Beitragspflicht auf den Abschluss der Maßnahme ab, setzt dies voraus, dass die nach Art. 78 Abs. 2 Satz 1 BayBO erforderliche Anzeige abgegeben wird und die Maßnahme tatsächlich abgeschlossen ist. Wird eine solche Anzeige nicht abgegeben, die Maßnahme aber baulich fertiggestellt und die Nutzung tatsächlich aufgenommen, so entsteht die sachliche Beitragspflicht auch unabhängig von einer Anzeige nach Art. 78 Abs. 2 Satz 1 BayBO (Fortführung von…