Titel: Messung der bezogenen Wassermenge durch einen groß dimensionierten Zähler
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
Datum: 14.11.2022
Aktenzeichen: 6 A 10510/23.OVG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24083501
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2024, Seite 117
Messung der bezogenen Wassermenge durch einen groß dimensionierten Zähler
– OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.11.2023 – 6 A 10510/23.OVG –
Leitsätze des Gerichts:
- Eine satzungsrechtlich geregelte Vermutung, wonach die von einem eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Zähler gemessene Wassermenge der in dem zurückliegenden Ablesezeitraum tatsächlich bezogenen Wassermenge entspricht, wenn eine ordnungsgemäße Überprüfung des Zählers ergeben hat, dass der Wasserzähler nicht über die eichrechtlich zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, kann widerlegt werden.
- Zur Bemessung eines Wasserzählers nach den Regelungen des…