Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Messung der bezogenen Wassermenge durch einen groß dimensionierten Zähler
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
Datum: 14.11.2022
Aktenzeichen: 6 A 10510/23.OVG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24083501 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2024, Seite 117

Messung der bezogenen Wassermenge durch einen groß dimensionierten Zähler

– OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.11.2023 – 6 A 10510/23.OVG –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine satzungsrechtlich geregelte Vermutung, wonach die von einem eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Zähler gemessene Wassermenge der in dem zurückliegenden Ablesezeitraum tatsächlich bezogenen Wassermenge entspricht, wenn eine ordnungsgemäße Überprüfung des Zählers ergeben hat, dass der Wasserzähler nicht über die eichrechtlich zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, kann widerlegt werden.
  2. Zur Bemessung eines Wasserzählers nach den Regelungen des…
Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche