Titel: Keine Berichtigungspflicht und keine Steuerschuld nach §14c UStG bei fehlender Gefährdung des Steueraufkommens
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Köln
Datum: 25.07.2023
Aktenzeichen: 8 K 2452/21– (n.rkr., BFHAz.V R 16/23)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24083497
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 05/2024, Seite 105
Keine Berichtigungspflicht und keine Steuerschuld nach §14c UStG bei fehlender Gefährdung des Steueraufkommens
– FG Köln, Urteil vom 25.07.2023 – 8 K 2452/21 – (n.rkr., BFHAz. V R 16/23)
Leitsatz der Redaktion:
§ 14c Abs. 1 UStG ist unter richtlinienkonformer Auslegung dann nicht anwendbar, wenn der unrichtige Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnungen zu keiner Gefährdung des Steueraufkommens geführt hat, weil der Empfänger der Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Zusammengefasster Sachverhalt:
Zwischen der Klägerin, der Z AG, und dem Beklagten ist streitig, ob das Produkt förmliche Zustellung (PZA-Leistungen) als Post- Universaldienstleistung gemäß § 4 Nr. 11b UStG…