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Titel: Heranziehung zum Ersatz von Kosten in der tatsächlich entstandenen Höhe für die Erneuerung des Hausanschlusses
Datum: 14.08.2023
Aktenzeichen: 12 K 1796/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24082911 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 4/2024, Seite 94

Heranziehung zum Ersatz von Kosten in der tatsächlich entstandenen Höhe für die Erneuerung des Hausanschlusses

– VG Karlsruhe, Urteil vom 14.08.2023 – 12 K 1796/22 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. § 42 Abs. 1 Satz 4 KAG eröffnet den Gemeinden als Satzungsgeberinnen die Wahlmöglichkeit, Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse in der tatsächlich entstandenen Höhe oder nach Einheitssätzen zu ermitteln.
  2. Mit einer satzungsrechtlichen Bestimmung in einer Wasserversorgungssatzung, nach der der Anschlussnehmer der Gemeinde die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse zu erstatten hat, trifft die Gemeinde als…
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