Titel: Steuerfreiheit der Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG
Behörde / Gericht:
FG Niedersachsen
Datum: 10.01.2023
Aktenzeichen: 11 K 147/22 – (n.rkr., BFH-Az. V R 4/23)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24082879
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 3/2024, Seite 61
Steuerfreiheit der Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG
– FG Niedersachsen, Urteil vom 10. 01. 2023 – 11 K 147/22 – (n.rkr., BFH-Az. V R 4/23)
Leitsätze des Gerichts:
- Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins sind steuerbar, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Leistung des Vereins, den Mitgliedern Vorteile wie Sportanlagen zur Verfügung zu stellen, und den Mitgliedsbeiträgen besteht.
- Mitgliedsbeiträge können ein Entgelt in Form einer Teilnehmergebühr i.S.d. § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG darstellen.
- Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG verstößt nicht gegen Unionsrecht, weil sie die Steuerfreiheit nach…