Titel: Gebührenerhebung für Einleiten von Niederschlagswasser in natürlich fließenden Bach
Behörde / Gericht:
VG Kassel
Datum: 18.07.2023
Aktenzeichen: 7 K 2477/20.KS
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24082264
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 01/2024, Seite 21
Gebührenerhebung für Einleiten von Niederschlagswasser in natürlich fließenden Bach
– VG Kassel, Urteil vom 18.07.2023 – 7 K 2477/20.KS –
Leitsätze des Gerichts:
- Die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs aus § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO steht als gesetzliche Frist nicht zur Disposition der Beteiligten und ist im Wege einer Vereinbarung weder verlängerbar noch hemmbar.
- Die bloße Verrohrung eines Baches – etwa zum Unterqueren einer Straße oder aus Hochwasserschutzgründen – führt nicht notwendigerweise zur Annahme einer Abwasseranlage.
Zusammengefasster Sachverhalt:
Der Kläger begehrt die Aufhebung eines gegen ihn gerichteten…