Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Gebührenerhebung für Einleiten von Niederschlagswasser in natürlich fließenden Bach
Behörde / Gericht: VG Kassel
Datum: 18.07.2023
Aktenzeichen: 7 K 2477/20.KS
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24082264 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 01/2024, Seite 21

Gebührenerhebung für Einleiten von Niederschlagswasser in natürlich fließenden Bach

– VG Kassel, Urteil vom 18.07.2023 – 7 K 2477/20.KS –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs aus § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO steht als gesetzliche Frist nicht zur Disposition der Beteiligten und ist im Wege einer Vereinbarung weder verlängerbar noch hemmbar.
  2. Die bloße Verrohrung eines Baches – etwa zum Unterqueren einer Straße oder aus Hochwasserschutzgründen – führt nicht notwendigerweise zur Annahme einer Abwasseranlage.

Zusammengefasster Sachverhalt:

Der Kläger begehrt die Aufhebung eines gegen ihn gerichteten…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche