Titel: Vorsteuerabzug einer Kurortgemeinde aus den Kosten für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 25.05.2022
Aktenzeichen: III C 2 – S 7300/19/10002 :002
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
22063039
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2022, Seite 210
Vorsteuerabzug einer Kurortgemeinde aus den Kosten für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen
– BMF, Schreiben vom 25.05.2022 – III C 2 – S 7300/19/10002 :002 –
Mit BMF-Schreiben vom 18.01.2021, BStBl I S. 121, sind die Anpassungen der Verwaltungsauffassung aufgrund des BFH-Urteils vom 03.08.2017 – V R 62/16, BStBl II 2021 S. 109, in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen worden. Die dargestellten Regelungen sollten danach in allen offenen Fällen angewandt werden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben dahingehend geändert, dass die Regelungen erst für Leistungen anzuwenden sind,…