Titel: Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers beim Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
Autor:
Katharina Kanne
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 30.11.2021
Aktenzeichen: 9 AZR 143/21
Artikeltyp:
Aufsätze
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
22006752
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2022, Seite 191
Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers beim Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
– BAG, Urteil vom 30.11.2021 – 9 AZR 143/21 –
Die Parteien streiten über die Abgeltung von Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen aus den Jahren 2016 bis 2018. Der Kläger war seit dem 22.08.2016 bei der Beklagten beschäftigt und ist seit Oktober 2014 als schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 50 anerkannt.
Die Beklagte hat den Kläger während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht aufgefordert, Urlaub zu nehmen, oder ihn darauf hingewiesen, dass nicht beantragter Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfallen kann.…