Titel: Unzulässiger Gemeindeanteil in Höhe von 50% bei Anliegerverkehr
Behörde / Gericht:
VG Kassel
Datum: 06.04.2021
Aktenzeichen: 6 K 5680/17.KS
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
22006731
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2022, Seite 156
Unzulässiger Gemeindeanteil in Höhe von 50% bei Anliegerverkehr
- VG Kassel, Urteil vom 06.04.2021 - 6 K 5680/17.KS -
Leitsatz des Gerichts:
- Ein Gemeindeanteil i.H.v. 50 % für Verkehrsanlagen oder deren Teileinrichtungen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, verstößt gegen das Vorteilsprinzip.
- Eine unwirksame Regelung zur Höhe des Gemeindeanteils führt zur Unwirksamkeit der Straßenbeitragssatzung.
- Eine subjektive Rechtsverletzung besteht auch, wenn der Beitragspflichtige bei rechtmäßiger Regelung des Gemeindeanteils von weniger als 50 % im Ergebnis zu einem höheren Straßenbeitrag veranlagt werden müsste.
Die Beteiligten streiten…