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Titel: Unzulässiger Gemeindeanteil in Höhe von 50% bei Anliegerverkehr
Behörde / Gericht: VG Kassel
Datum: 06.04.2021
Aktenzeichen: 6 K 5680/17.KS
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 22006731 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2022, Seite 156

Unzulässiger Gemeindeanteil in Höhe von 50% bei Anliegerverkehr

- VG Kassel, Urteil vom 06.04.2021 - 6 K 5680/17.KS -

Leitsatz des Gerichts:

  1. Ein Gemeindeanteil i.H.v. 50 % für Verkehrsanlagen oder deren Teileinrichtungen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, verstößt gegen das Vorteilsprinzip.
  2. Eine unwirksame Regelung zur Höhe des Gemeindeanteils führt zur Unwirksamkeit der Straßenbeitragssatzung.
  3. Eine subjektive Rechtsverletzung besteht auch, wenn der Beitragspflichtige bei rechtmäßiger Regelung des Gemeindeanteils von weniger als 50 % im Ergebnis zu einem höheren Straßenbeitrag veranlagt werden müsste.

Die Beteiligten streiten…

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