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Titel: Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur Bewirtschaftung der selbstgenutzten Sportanlage
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 18.11.2021
Aktenzeichen: V R 17/20
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Gesellschaftsrecht, Umsatzsteuer, Zivilrecht
Dokumentennummer: 22006727 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2022, Seite 145

Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur Bewirtschaftung der selbstgenutzten Sportanlage

- BFH, Urteil vom 18.11.2021 - V R 17/20 -*

Leitsatz des Gerichts:

Zahlungen einer Gemeinde an einen Sportverein im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung einer zur langfristigen Eigennutzung überlassenen Sportanlage, die es dem Sportverein ermöglichen sollen, sein Sportangebot aufrechtzuerhalten, können nicht umsatzsteuerbare (echte) Zuschüsse für die Tätigkeit des Sportvereins darstellen.

Streitig ist die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Zahlungen einer Gemeinde an den Kläger und Revisionskläger (Kläger) im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der dem Kläger…

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