Titel: Tarifsplit in der Grundversorgung
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 10.12.2021
Aktenzeichen: V ZR 121/20
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
22006724
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2022, Seite 140
Tarifsplit in der Grundversorgung
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.04.2022 - VI-5 W 2/22 (Kart) -*
Leitsätze des Gerichts:
- Das Energieversorgungsunternehmen, das in der Grundversorgung verschiedene Tarife anbieten kann, ist dabei nicht auf eine verbrauchsabhängige Differenzierung beschränkt. Auch höhere Beschaffungskosten können ein sachlicher Grund für eine Preisdifferenzierung sein.
- Die Tarifspaltung zwischen Alt- und Neukunden beruht auf einem sachlichen Grund und stellt daher keine Diskriminierung dar, wenn das als Grund- und Ersatzversorger tätige Energieversorgungsunternehmen damit dem Umstand…