Titel: Neue Wege der Rechtsprechung – die Begünstigung für die Stromentnahme zur Stromerzeugung
Autor:
RA/FAStR Ralf Reuter
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Hamburg
Datum: 21.09.2021
Aktenzeichen: 4 K 19/20
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Stromsteuer
Dokumentennummer:
22006729
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2022, Seite 151
Neue Wege der Rechtsprechung – die Begünstigung für die Stromentnahme zur Stromerzeugung
Gegenstand des Urteils des Finanzgerichts Hamburg vom 21.09.2021 - 4 K 19/201 (Revision anhängig, BFH-Az. VII R 31/21) war die Steuerbefreiung für die Stromerzeugung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG beim Betrieb eines Steinkohlekraftwerks.
In dem Kraftwerk waren neben eigenen Mitarbeitern des Kraftwerksbetreibers auch Mitarbeiter eines fremden Dienstleistungsunternehmens tätig. Weiter fielen in dem Kraftwerk große Mengen Asche, Gips und Schlacke an, die anschließend vermarktet wurden. Das Finanzgericht Hamburg hat mit diesem Urteil in zweierlei Hinsicht Neuland…