Titel: Keine Haftung für Schäden durch Abwasserkanal auf Nachbargrundstück
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 10.12.2021
Aktenzeichen: V ZR 121/20
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
22006736
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2022, Seite 142
Keine Haftung für Schäden durch Abwasserkanal auf Nachbargrundstück
- BGH, Urteil vom 10.12.2021 - V ZR 121/20 -*
Leitsatz des Gerichts:
Befindet sich auf einem Grundstück ein Abwasserkanal und nimmt das Nachbargrundstück durch aus dem Kanal austretendes Wasser Schaden, scheidet eine Haftung des Grundstückseigentümers gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 33 NbG LSA aus, wenn der Kanal zu einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage gehört.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Tatbestand
Der Kläger ist Eigentümer eines in Sachsen-Anhalt gelegenen Grundstücks, auf dem sich eine Fleischerei mit Verkaufsräumen befindet. Der Beklagten gehört das…