Titel: Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art (§ 27 Abs. 2 KStG)
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 04.04.2022
Aktenzeichen: IV C 2 – S 2836/21/10001 :001
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
22006725
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2022, Seite 143
Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art (§ 27 Abs. 2 KStG)
- BMF, Schreiben vom 04.04.2022 - IV C 2 - S 2836/21/10001 :001 -
Der BFH hat im Urteil vom 30.09.20201, BStBl 2022 II S. ..., zu Fragen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit entschieden. Nach den Urteilsgrundsätzen ist das steuerliche Einlagekonto eines BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit unabhängig davon festzustellen, welche Gewinnermittlungsart beim BgA vorliegt oder, ob die jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 1 EStG überschritten sind. Für diese BgA ist für…