Aktuelle Steuerentlastungen für Arbeitnehmer und deren Folgen auf den Lohnsteuerabzug
- von Dipl.-Finanzwirt (FH) Raphael Schuster, München -*
Oftmals wird gesagt: die Vergangenheit lässt sich nicht ändern. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz1 und dem Steuerentlastungsgesetz 20222 befinden sich aktuell zwei Vorlagen der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren, mit denen - zumindest in steuerlicher Hinsicht - das Gegenteil bewiesen wird. Rückwirkend zum 01.01.2022 sollen zusätzliche Steuervergünstigungen in Kraft treten. Dadurch stehen Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug vor der Herausforderung, die Änderungen unmittelbar nach Verkündung der Gesetze umsetzen und zurückliegende Lohnabrechnungen korrigieren zu müssen. Verfassungsrechtlich ist die rückwirkende Einführung unbedenklich, da es sich um steuermindernde, also begünstigende Änderungen handelt. Inhaltlich ist eine nachträgliche Verlängerung der Steuerbefreiung für Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vorgesehen. Daneben ist zur Entlastung der Arbeitnehmer die Anhebung des Grundfreibetrags, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und der Entfernungspauschale geplant.