Titel: Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Werbeaufdrucke auf Sportbekleidung
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
Datum: 03.01.2022
Aktenzeichen: 11 K 200/20
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
22006696
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2022, Seite 120
Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Werbeaufdrucke auf Sportbekleidung
- Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 03.01.2022 - 11 K 200/20 -*
Leitsatz des Gerichts:
Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Sachverhalt
Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen. Dabei geht es um den Abzug von Vorsteuerbeträgen aus dem Erwerb von Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken und deren Weitergabe an…